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A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n


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  • Präambel

    Der Dresdner Motorradkurier betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste gemäß den nachfolgenden Regelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im grenzüberschreitenden Verkehr.
    Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegt den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht zwingende Vorschriften, insbesondere des HGB, der CMR, des Warschauer Abkommens oder des LuftVG entgegenstehen, die ergänzend gelten.
    Von nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dresdner Motorradkurier dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

    Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erkennt der Versender die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsgrundlage an.

  • Leistungen

    • Die Beförderung erfolgt durch selbstständige Transportunternehmer (Kuriere), die mit dem Dresdner Motorradkurier vertraglich gebunden sind und von diesem ausgewählt werden.
      Der Dresdner Motorradkurier tritt als Erbringer und Vermittler des Beförderungsvertrages in Erscheinung. Die Auswahl der Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Dresdner Motorradkurier behält sich für einzelne Transporte ein Selbsteintrittsrecht vor.
    • Das Haupttransportmittel ist das Motorrad. Alle Güter, die sich zur Beförderung mit Motorrad und Pkw eignen, können transportiert werden.


  • Auftragserteilung

    • Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt telefonisch oder per Fax.
    • Der Versender hat bei Vertragsschluss alle wesentlichen Angaben über den Versender und den Empfänger, sowie Größe, Gewicht, Zustand der Sendung und alle sonst erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlichen Umstände zu machen.
    • Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben. Der Versender ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, muss der Kurier darauf hingewiesen werden. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann auf den Versender über.
    • Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so hat der Versender den Dresdner Motorradkurier und den Kurier bei Abschluss des Beförderungsvertrages über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils erforderliche Schutzausrüstung sowie alle sonst notwendigen Angaben zu informieren.
    • Sofern der Versender bei Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch bei Übergabe der Sendung, unterlassen hat, die nach Punkt 4 erforderliche Mitteilung unterlassen hat, kann der Dresdener Motorradkurier / Kurier nach pflichtgemäßen Ermessen

      • die Sendung ausladen, einlagern, sichern, zurückbefördern oder unschädlich machen, ohne dem Versender deshalb schadenersatzpflichtig zu werden, und
      • vom Versender wegen dieser Maßnahmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.


  • Ablieferung der Sendung

    • Übernahme und Lieferung der Sendung erfolgt, sobald es die Disposition und die Verkehrslage der Kuriere zulässt. Bei Abwesenheit des Empfängers wird der Versender schnellstmöglichst informiert. Falls dies nicht möglich ist, ist der Kurier berechtigt, die Sendung an Dritte Personen, von denen der Kurier nach den Umständen annehmen darf, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind, zur Weiterleitung an den Empfänger aushändigen.

    • Der Versender ist verpflichtet bei Sendungen, die nicht angenommen werden oder nicht zustellbar sind, alle Kosten, die uns durch die Lieferung, Entsorgung, Rücksendung entstehen, sowie die Kosten für einen oder mehrere Zustellversuche zu tragen.
      Bei Unzustellbarkeit der Sendung verlängert sich die Zustellungsfrist um mindestens einen Tag.
      Sendungen, die vom Empfänger nicht übernommen werden oder aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden nach den Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes behandelt.

    • Die Beförderung erfolgt bei Direktfahrten auf dem schnellsten Wege zwischen Absender und Empfänger. Für Normalfahrten erfolgt die Auslieferung in der Regel, je nach den Verkehrsbedingungen, in Dresden innerhalb von 2 Stunden. Der Kurier ist hierbei berechtigt weitere Aufträge zu übernehmen.

    • Normalfahrten werden nur innerhalb Dresdens durchgeführt. Fahrten in das Umland sind immer Direktfahrten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Be- und Entladezeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Auftrages.

    • Der Kurier ist berechtigt, beim Versender eine Vertragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Versender diese Vertragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport errichtet worden ist.


  • Ausgenommen vom Transport

    • Von der Beförderung ausgeschlossen sind: Radioaktives sowie sonstiges strahlendes Material, Sprengstoffe, Drogen, Waffen, lebende Tiere, leicht verderbliche Ware, Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Schecks, Wechsel, Schuldverschreibungen, Anteilsscheine und sonstige Wertpapiere, Termingut, Edelmetalle, Unikate, Kunstgegenstände oder Antiquitäten sowie besondere Sammlerstücke.

    • Der Dresdner Motorradkurier ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendung zu überprüfen. Der Dresdner Motorradkurier behält sich das Recht vor, die Sendungen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit für den Transport ungeeignet oder ungenügend geschützt erscheinen, vom Transport auszuschließen.


  • Haftung

    • Der Versender hat dem Dresdner Motorradkurier und den mit der Beförderung beauftragten Kurieren Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, die verursacht werden durch

      • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung,
      • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bei Auftragserteilung gemachten Angaben,
      • Unterlassen der Mitteilung der Gefährlichkeit des Gutes oder
      • Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der in § 413 Abs. 1 HGB genannten Urkunden oder Auskünfte.

      Für Schäden haftet der Versender der Höhe nach jedoch nur bis zu einem Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung. § 431 Abs. 4 sowie die §§ 434 bis 435 HGB sind entsprechend anwendbar.

    • Soweit der Versender eine natürliche Person ist, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, besteht die Schadensersatzpflicht nur bei Verschulden.

    • Der Dresdner Motorradkurier und die mit der Beförderung beauftragten Unternehmen haften bei all ihren Tätigkeiten nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die nachfolgenden Regelungen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen.

    • Erkennbare Schäden und /oder Fehlmengen sind bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber dem Dresdner Motorradkurier anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Tages nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung des Dresdner Motorradkuriers bzw. des Kuriers.

    • Der Dresdner Motorradkurier haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Bei Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet der Dresdner Motorradkurier nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Schäden auf Verschulden des Dresdner Motorradkuriers bzw. des Kuriers zurückzuführen sind.

    • Der Dresdner Motorradkurier haftet bei Transportschäden lediglich in Höhe des Materialwertes der transportierten Sendung, nicht aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.

    • Der Dresdner Motorradkurier haftet für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen nur, wenn bei Vertragsabschluss schriftlich feste Termine vereinbart wurden und ein Verschulden des Dresdner Motorradkuriers bzw. des Kuriers vorliegt. Die Haftung wird auf maximal 1.500 € beschränkt. Der Dresdner Motorradkurier haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.

    • Der Dresdner Motorradkurier haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten, wie z.b. Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverlusten.

    • Für Schäden, die durch vom Transport ausgeschlossene Güter an unseren oder den Sach- und Transportmitteln unserer Subunternehmer sowie Gütern sonstiger Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden, haftet der Versender.


  • Entgelt

    • Das Beförderungsentgelt richtet sich nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten des Dresdner Motorradkuriers, wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Entgelt ist spätestens bei Übergabe der Sendung durch den Versender an den Kurierfahrer bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine bargeldlose Zahlung vereinbart wurde. Bei bargeldloser Zahlung wird der “Dresdner Motorradkurier “ vom Versender auch mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.

    • Bei Vereinbarung einer bargeldlosen Zahlung ist das Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich und gegen Zahlung einer Auslagenpauschale (Papier, Druckkosten, u.ä.) in Höhe von 1,00 €. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. Der Dresdner Motorradkurier ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes, sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.

    • Befindet sich der Versender mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei Monate in Verzug, so darf der Dresdner Motorradkurier ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen so lange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.


  • Gerichtsstand und Verjährung

    Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit “Dresdner Motorradkurier“ ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dresden.
    Sämtliche Ansprüche gegen den Dresdner Motorradkurier und beauftragte Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.

  • Datenschutz

    Die Auftragserfüllung erfordert die Speicherung von Kundendaten, die entsprechend den Vorschriften des Datenschutzgesetzes erfolgt.

  • Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen und falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewusst hätten.

   

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    STEPHAN BECKER
GESCHÄFTSFÜHRER
Floßhofstr. 2
01159 Dresden
tel: (0351) 310 44 13
fax: (0351) 311 88 92
Email:kurier-dd@t-online.de 
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